§1 Mietzeit / Mietvertrag
(1) Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem das vermietete
Gerät inklusive Zubehör abgeholt wird. Alle Mietgeräte
sind bei Mietbeginn in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand.
Der Mieter muss sich bei der Übernahme des Mietgegenstandes
vom einwandfreien Zustand überzeugen und die Vollständigkeit
der Gegenstände und des Zubehörs prüfen.
(2) Bei vereinbarter Zusendung werden Gerät und Zubehör
am Tag des Mietbeginns (Donnerstag, sofern nicht anders vereinbart)
versandt, sodass sie in der Regel am folgenden Tag eintreffen.
Die Zustellung erfolgt mit Deutscher Post/ DHL.
(3) Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das gemietete Gerät
inklusive Zubehör in einwandfreiem, gereinigtem Zustand
mit allen zu seinem Betrieb erforderlichen Teilen an dem vom
Vermieter hierzu bestimmten Platz eintrifft. Die Sterilisierung
der Aufsätze wird durch den Vermieter durchgeführt.
(4) Bei vereinbarter Rücksendung sind ein Tag (Montag,
sofern nicht anders vereinbart) vor Ende der Mietzeit zurückzusenden.
Der Versand erfolgt mit Deutscher Post/ DHL.
(5) Wird das gemietete Gerät in defektem Zustand zurückgegeben,
so verlängert sich die Mietzeit bis zur Beendigung der
vom Vermieter sofort veranlassten Reparatur. Die Kosten der
Reparatur gehen zu Lasten des Mieters.
(6) Wird der Mietgegenstand später als im Vertrag vereinbart
zurückgegeben/zurückgesandt, so verlängert
sich die Mietzeit um die entsprechenden Tage. Wenn ein Mietvertrag
geschlossen und ein Mietgegenstand reserviert, jedoch nicht
abgeholt wird, so ist die Miete für die volle Zeit zu
zahlen, wenn das Gerät nicht anderweitig vermietet werden
kann.
(7) Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erklärt sich
der Mieter damit einverstanden, dass sich der Vermieter eine
Kopie des Personalausweises des Mieters anfertigt oder der
Mieter dem Vermieter eine Kopie oder Scan zur Verfügung
stellt. Die Kopie oder Abschrift wird Dritten nicht zugänglich
gemacht.
§2 Informationspflicht
(1) Wünscht der Mieter das gemietete Gerät länger
als vorgesehen einzusetzen, so ist dies dem Vermieter rechtzeitig,
jedoch mindestens zwei Tage vor Ablauf der vorgesehenen Mietdauer
anzuzeigen und dessen Zustimmung einzuholen, wobei die voraussichtliche
Dauer der weiteren Verwendung des Gerätes anzugeben ist.
§3 Mietzahlung
(1) Die Miete ist sofort bei Übergabe in bar ohne Abzug
fällig. Hinfrachten und Rückfrachten bei vereinbarter
Anlieferung bzw. Abholung sowie Transportversicherungen gehen
zu Lasten des Mieters und werden individuell vereinbart. In
diesem Fall erfolgt die Zahlung per Überweisung/PayPal/Kreditkarte.
(2) Der Vermieter behält sich vor, vor Abholung oder
Lieferung der Mietgegenstände eine angemessene wertangepasste
Kaution zu fordern, die grundsätzlich bar oder auf dem
Konto des Vermieters zu hinterlegen ist und nach vollständiger
Vertragserfüllung zurückerstattet wird. Die Höhe
der Forderung des Vermieters wird durch die Kaution nicht
begrenzt.
(3) Hiervon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen
der Schriftform.
§4 Lieferung und Rücklieferung
(1) Den Transport des Mietgegenstandes inklusive Zubehör
zum Mieter und wieder zurück zum Vermieter übernimmt
der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko.
(2) Bei vereinbarter Zusendung ist das Gerät während
des Transportes durch das Logistikunternehmen versichert und
das Transportrisiko wird durch die Fa. UltiToy - W & H
GbR getragen. Das restliche Transportrisiko nach Übergabe
durch das Logistikunternehmen trägt der Mieter. Bei der
Rücksendung wird die Gefahr ebenfalls durch die Fa. UltiToy
- W & H GbR getragen, soweit diese nicht durch eine fahrlässige
Handlung des Mieters (z.B. unzureichendes Verpacken des Mietgegenstandes)
verursacht wurde. Haftungsansprüche des Mieters an das
Logistikunternehmen sind an die Fa. UltiToy - W & H GbR
abzutreten.
§5 Gefahrübergang
(1) Jegliche Gefahr für das gemieteten Gerät inklusive
Zubehör trägt der Mieter von Beginn des Abtransportes
bis zur Beendigung des Rücktransportes. Dies gilt auch
bei höherer Gewalt.
(2) Bei Zusendung tritt der Gefahrenübergang auf den
Mieter bei Erhalt durch das Logistikunternehmen ein, bei Rücksendung
trägt der Mieter die Gefahr bis zur Übergabe an
den Logistiker.
§6 Verlust
(1) Der Verlust des Mietgegenstandes oder des Zubehörs
ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust
der Mietgegenstände oder des Zubehörs erklärt
sich der Mieter damit einverstanden, dass er dem Vermieter
den Neupreis der verloren gegangenen Gerätschaften erstattet.
(2) Teilt der Mieter den Verlust von Mietgegenständen
mit, ist der Vermieter berechtigt, ggf. beim Vermieter befindliche
Gerätschaften oder Kautionen des Mieters bis zum Ausgleich
seiner Forderung oder bis zum Rückerhalt von Mietgerät
und Zubehör als Pfand einzubehalten.
(3) Stellt der Vermieter den Verlust von Mietgegenständen
mit, ist er berechtigt, ggf. beim Vermieter befindliche Gerätschaften
oder Kautionen des Mieters bis zum Ausgleich seiner Forderung
oder bis zum Rückerhalt von Mietgerät und Zubehör
als Pfand einzubehalten.
§7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma UltiToy - W & H GbR, Frankfurt.
§8 Schadensfall
(1) Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der
Mietsache inklusive Zubehör dem Vermieter unverzüglich
anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung
auf natürlichem Verschleiß beruht oder durch den
Vermieter zu vertreten ist.
(2) Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebsicheren
Zustand befindlichen Gerätes ist unzulässig.
(3) Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer
dritten Person geöffnet oder repariert werden.
(4) Sämtliche Reparaturen sind vom Vermieter oder durch
eine von ihm beauftragte Person oder Firma auszuführen.
Wenn die Beschädigung oder der Verlust der Mietgegenstände
vom Mieter zu vertreten sind, ist dieser für die Dauer
der Reparatur oder der Wiederbeschaffung nicht von der Zahlung
der Miete befreit.
(5) Wenn die Beschädigung des Mietgegenstandes vom Mieter
zu vertreten ist, trägt dieser die Reparaturkosten.
§9 Weitergabe
(1) Ohne Einwilligung des Vermieters darf der Mieter die
gemieteten Gegenstände inklusive Zubehör an Dritte
weder zum Gebrauch oder sonst wie überlassen, noch Dritten
irgendwelche Rechte an dem Gerät einräumen. Ausgenommen
hiervon sind die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
des Mieters.
(2) Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstige Maßnahmen
Dritter gegen das Gerät beim Mieter sind nicht statthaft.
§10 Kündigungsrecht
(1) Der Vermieter hat ein Recht zur fristlosen Kündigung
des Mietvertrages aus wichtigem Grunde. Als wichtige Gründe
gelten z. B. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen,
unsachgemäße Behandlung und / oder unterlassene
Wartung und Pflege der Mietgegenstände, sowie nicht genehmigte
Weitergabe der Geräte an Dritte.
§11 Haftung des Abholers
(1) Werden vom Abholer beim Entgegennehmen der Geräte
bewusst oder unbewusst falsche Angaben bezüglich des
Mieters vorgegeben, so haftet der Abholer in vollem Umfang
für Ausleihgebühren, Reinigungsgebühren, Reparaturkosten,
und Wiederbeschaffungskosten des gemieteten Gerätes und
des Zubehörs.
§12 Sicherheitsbestimmungen
(1) Die gemieteten Gegenstände dürfen nur von fachkundig
vom Mieters bedient bzw. eingesetzt werden und nur für
die durch die Konstruktion des Gerätes vorgesehenen Einsatzzwecke
genutzt werden.
(2) Der Mieter ist als Anwender des Mietgerätes verpflichtet,
die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
(3) Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass
sich (z.B. mittels Begleitvideo) in die Bedienung des Gerätes
eingearbeitet und mit den Einsatzmöglichkeiten des Mietgerätes
vertraut gemacht wurde. Er bestätigt weiterhin, dass
er eine Gebrauchsanweisung (englisch) erhalten hat und das
Mietgerät ausschließlich dem entsprechenden Verwendungszweck
gemäß einsetzt.
(4) Irgendwelche Schadensersatzansprüche können
in keinem Fall gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
Der Mieter ist gegenüber dem Vermieter für Schäden
jeglicher Art, die durch Abweichung von den Anweisungen des
Vermieters entstehen, verantwortlich und verpflichtet, Ersatz
zu leisten.
§13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Mietbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Vermieter und Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(2) Soweit der Mieter Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Frankfurt ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Mietbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 01.08.2005
© UltiToy.de
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